„Integration wird oft als „Bringschuld“ der Zugewanderten verstanden“

05. Jan. 2026

Wer nach Rheinland-Pfalz kommt, trifft auf ein undurchsichtiges System aus Gesetzen und Zuständigkeiten. Juristin Ann-Christin Bölter vom Initiativausschuss für Migrationspolitik berät Geflüchtete und setzt sich für ihre Rechte ein. Sie sieht große Hürden beim Ankommen – von gefährlichen Fluchtwegen über lange Verfahren bis zu fehlender Unterstützung vor Ort. Integration, sagt sie, werde in Deutschland noch immer als Bringschuld verstanden, nicht als gemeinsame Aufgabe.

Hallo Frau Bölter, Sie sind Juristin beim Initiativausschuss für Migrationspolitik in Mainz. Vielleicht können Sie sich zu Beginn vorstellen? Was ist Ihre Aufgabe im Initiativausschuss und was macht der Initiativausschuss für Migrationspolitik?

Der Initiativausschuss ist ein Netzwerk der Migrationsarbeit und eine Lobbyorganisation für die Rechte von Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien in Rheinland-Pfalz. Unsere Arbeit ruht auf drei Säulen: Erstens Vernetzung und Informationstransfer, zweitens Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit und drittens – mein Schwerpunkt – Rechtsberatung und Qualifizierung. Wir sind eine Art Backoffice für Beratungsstellen und Ehrenamtliche, die Menschen mit Migrations- oder Fluchtbiografie begleiten. Ich berate vor allem im Asyl- und Aufenthaltsrecht, im Staatsangehörigkeitsrecht, teilweise auch im Sozialrecht. Außerdem biete ich Fortbildungen für hauptamtlich Beratende und Ehrenamtliche an. Aus den Beratungen ziehen wir viele Informationen, die wiederum in die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit einfließen. Gerade in den letzten zwei Jahren nehmen Gesetzesentwürfe, deren Bewertung und Kommentierung, einen großen Teil unserer Arbeit ein.

Unser Blog orientiert sich an den Fragen: Wie ist das Ankommen, das Leben und das Arbeiten für Migrant*innen in Deutschland? Sie bekommen in Beratungen und Schulungskontexten viel mit. Lassen sich Kernprobleme feststellen, die mit Blick auf das Ankommen regelmäßig genannt werden?

Ja. Natürlich sind die Kontexte individuell unterschiedlich. Aber eine entscheidende Weiche ist immer, ob Menschen mit einem Visum nach Deutschland kommen oder ob sie über den Fluchtweg einreisen. Wer über die Flucht kommt, hat es ungleich schwerer. Ein Kernproblem für alle ist die Orientierung in einem völlig neuen, sehr komplexen System: Wo finde ich Hilfe? Welche Behörde ist zuständig? Was muss ich erledigen? Dazu kommen Themen, die fast alle irgendwann betreffen: Unterbringung, Zugang zum Arbeitsmarkt – und zwar nicht nur irgendeine Beschäftigung, sondern eine qualifikationsgerechte – Sprachkurse sowie Fragen der Kinderbetreuung oder Leistungen wie Kindergeld.

Sie sprachen gerade schon von unterschiedlichen Wegen, nach Deutschland zu kommen. Welche Rechtsformen gibt es?

Zunächst muss man unterscheiden zwischen EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen. EU-Bürger:innen haben zumindest zunächst leichteren Zugang, auch wenn es später bei Arbeit und Aufenthalt Probleme geben kann. Für Menschen aus Nicht-EU-Staaten sieht das Aufenthaltsgesetz fünf verschiedene Zwecke vor: 1) Ausbildung, also Studium oder Berufsausbildung; 2) Erwerbstätigkeit, hier geht es um Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen; 3) Familie, also Ehegatt*innen und minderjährige Kinder; 4) humanitäre und politische Gründe, vor allem nach positivem Asylverfahren; 5) besondere Aufenthaltsrechte, etwa für ehemalige Deutsche. Klingt übersichtlich, wird aber in der Praxis schnell komplex, weil sich darunter viele Aufenthaltstitel mit unterschiedlichen Voraussetzungen verbergen.

In der politischen Debatte geht es vor allem um Menschen, die aus humanitären Gründen fliehen und ein Asylverfahren durchlaufen. Was sind hier große Hürden?

Die erste Hürde ist: Um Asyl beantragen zu können, muss man überhaupt erst nach Deutschland gelangen – und zwar ohne Visum, da es kein Visum für ein Asylverfahren gibt. Menschen sind deshalb auf gefährliche Fluchtwege angewiesen, oft über Jahre hinweg, und kommen traumatisiert an. Zunächst müssen sie in Erstaufnahmeeinrichtungen, wo Hunderte oder gar Tausende Menschen zusammenleben, meist in Mehrbettzimmern. In den ersten sechs Monaten dürfen sie nicht arbeiten, haben oft keine Deutschkenntnisse und sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das ist psychisch enorm belastend. Dazu kommt die Ungewissheit: Darf ich bleiben oder nicht? Manche werden nach kurzer Zeit abgeschoben, andere warten jahrelang auf eine Entscheidung. Diese Situation ist alles andere als förderlich für ein Ankommen.

Wie lange dauern Asylverfahren durchschnittlich?

Im Schnitt sechs bis sieben Monate – aber das ist nicht sehr aussagekräftig. Manche Verfahren sind nach sechs Wochen vorbei, andere dauern mehrere Jahre. 2024 sind die Verfahren insgesamt wieder langsamer geworden.

Und wie verhält es sich mit Migrant*innen aus der EU? Gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt?

Nein. EU-Bürgerinnen dürfen sich drei Monate voraussetzungslos in einem anderen EU-Land aufhalten. Danach ist der Aufenthalt an Bedingungen geknüpft: Man muss arbeiten, selbstständig sein oder genügend Geld mitbringen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Wer arbeitslos wird, gerät schnell in prekäre Verhältnisse. Seit 2016 ist auch der Zugang zu Sozialleistungen eingeschränkt. Das führt dazu, dass viele EU-Bürgerinnen, etwa aus Osteuropa, in unsicheren Jobs festsitzen.

Unter diesen Voraussetzungen sind gute Beratungsstrukturen entscheidend. Wie schätzen Sie die Situation in Rheinland-Pfalz ein?

Sehr unterschiedlich. Wir haben kein umfassendes Unterstützungssystem. Integration wird oft als „Bringschuld“ der Zugewanderten verstanden, weniger als gemeinsame Aufgabe. Es gibt viele punktuelle Angebote, aber keinen zentralen Anlaufpunkt, der alle Fragen bündelt. Das Angebot hängt stark von der Kommune ab – Integration ist eine freiwillige Aufgabe. Manche Orte haben Integrationsbeauftragte und viele Kurse, andere nicht. Besonders problematisch ist die Projektfinanzierung: Angebote laufen oft nach ein bis zwei Jahren aus. Letztlich hängt viel von den engagierten Menschen vor Ort ab – Hauptamtliche und Ehrenamtliche.

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